Hinweis: Kursiv geschriebene Abschnitte weichen von der Version vom 2023-11-15 ab, ohne dessen Inhalt zu verändern.
- Die Fachschaft Mathematik + Informatik ist Teil der
verfassten1Studierendenschaft. - Dieses Dokument unterliegt der Satzung der
verfasstenStudierendenschaft in ihrer aktuell gültigen Fassung.
- Die Fachschaftsvertretung wird ca. 4 Wochen vor Ende einer jeden Vorlesungszeit, jedoch im Wintersemester immer im neuen Jahr, von der Fachschaftsvollversammlung gewählt. Mittwoch um 12:15 Uhr wird als Termin empfohlen.
- Die Fachschaftsvollversammlung wählt zunächst eine Wahlleitung 2 aus ihrer Mitte. Diese kann nicht für die Fachschaftsvertretung kandidieren.
- Die Kandidierenden stellen sich der Fachschaftsvollversammlung vor. Sollten Kandidierende verhindert sein, kann die Vorstellung in schriftlicher Form erfolgen. Diese wird dann durch die Wahlleitung zu Beginn der Vorstellung verlesen. Die Vorstellung sollte folgende Punkte umfassen:
- Vor- und Nachname
- Semesterzahl
- Studienfächer und angestrebter Abschluss
- Gegebenenfalls bisherige Aufgaben in der Fachschaftsvertretung
- Ziele und Vorstellungen für die folgende Amtsperiode und angestrebte Aufgabenbereiche, insbesondere an welchen AKs die Kandidierenden mitwirken möchten.
- Spätestens zu Beginn der Vollversammlung legt die Fachschaftsvertretung eine Liste im Versammlungsraum aus, in welcher sich Kandidierende mit Name und Studiengang eintragen. Diese Liste wird zu Beginn der Vorstellung der Kandidierenden eingesammelt.
- Wahlverfahren:
- Alle haben so viele Stimmen wie es Kandidierende gibt. Diese können auf alle Kandidierenden verteilt werden.
- Einer kandidierenden Person kann eine Ja-, eine Nein- (exklusives) oder eine Enthaltungs-Stimme gegeben werden.
- Der Fachschaftsvertretung angehören sollten alle Personen die mindestens von 25% der abgegebenen Stimmen mit Ja gewählt wurden und die strikt weniger Nein- als Ja-Stimmen erhalten haben.
- Alle gewählten Kandidierenden bilden die neue Fachschaftsvertretung.
- Alle Wahlen sind geheim
- Die Amtszeit eines Mitglieds der Fachschaftsvertretung 3 beginnt nach Abschluss der Wahl.
- Die Amtszeit eines Mitgliedes der Fachschaftsvertretung endet durch
- Ausscheiden aus der Fachschaft,
- den Tod des Mitglieds,
- einen Verzicht, der schriftlich gegenüber der Fachschaftsvertretung zu erklären ist,
- eine Abwahl des Mitglieds,
- Die Fachschaftsvertretung kann einen Ausschuss einsetzen, der die Geschäfte der Fachschaftsvertretung in der vorlesungsfreien Zeit führt. Sie bestimmt die Kompetenzen dieses Ausschusses.
- Die Fachschaftsvertretung kann auf Antrag eines Mitglieds der Fachschaftsvertretung die Kooptierung von Mitgliedern der Fachschaft in die Arbeit der Fachschaftsvertretung beschließen.
- Ein derartiger Antrag muss allen stimmberechtigten Mitgliedern der Fachschaftsvertretung spätestens drei Tage vor der anstehenden Wahl zur Verfügung gestellt werden.
- In dieser Sitzung erfolgt die geheime Wahl der zu kooptierenden Mitglieder durch die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Fachschaftsvertretung. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhalten hat.
- Die Fachschaftsvertretung wählt aus ihren Mitgliedern, sofern möglich, je zwei Mitglieder für folgende Arbeitskreise (im folgenden AK):
- AK Veranstaltungen
- AK Politik
- AK Öffentlichkeit
- AK Technik
- AK Lebensraum/Innenministerium
- Die Fachschaftsvertretung kann auf Ihrer konstituierenden Sitzung weitere Arbeitskreise für das jeweilige Semester eröffnen.
- Jedes Mitglied der Fachschaftsvertretung soll höchstens in einem Arbeitskreis im Vorsitz sein.
- Jedes Mitglied der Fachschaftsvertretung muss in mindestens einem Arbeitskreis Mitglied sein.
- Jedes Mitglied der Fachschaft darf Mitglied in beliebigen Arbeitskreisen sein.
- Die Fachschaftsvertretung tagt während der Vorlesungszeit regulär jede zweite Woche. Der Termin ist öffentlich und sichtbar auszuhängen.
- Die Tagesordnung wird spätestens am Vortag bekannt gemacht.
- Tagesordnungspunkte der Fachschaftssitzung dürfen von Arbeitskreis Vorsitzenden, unter Angabe ihres Arbeitskreises, hinzugefügt werden.
- Anträge eines Arbeitskreises müssen spätestens am Tag vor einer Sitzung einsehbar sein und als Tagesordnungspunkt hinzugefügt werden.
- Ein Ergebnisprotokoll jeder Sitzung muss angefertigt und gegenüber der gesamten Fachschaft veröffentlicht werden.
- Die Arbeitskreise tagen regelmäßig und öffentlich in der Vorlesungszeit, mindestens aber einmal alle zwei Wochen. Der Termin ist öffentlich und sichtbar auszuhängen.
- Die Tagesordnung wird spätestens zwei Tage vorher der Fachschaft zugänglich gemacht.
- Ein Ergebnisprotokoll jeder Sitzung muss angefertigt und gegenüber der gesamten Fachschaftsvertretung spätestens am Tag vor der nächsten Fachschaftsvertretung-Sitzung veröffentlicht werden, sofern möglich.
- Jeder Arbeitskreis sollte innerhalb seines Aufgabengebietes eigenständig Entscheidungen treffen. Betrifft ein Beschluss die gesamte Fachschaft, so muss dieser auf der Fachschaftssitzung abgestimmt werden.
- Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Fachschaftsvertretung mit Ausnahme der kooptierten Mitglieder.
- Abstimmungen zu Anträgen zur Geschäftsordnung erfolgen immer durch anwesende Personen.
- Die Fachschaftsvertretung trifft ihre Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, soweit keine Weisungen und Beschlüsse einer Fachschaftsvollversammlung bestehen.
- Gefasste Beschlüsse der Fachschaftsvertretung können mit 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden revidiert werden.
- Die Fachschaftsvertretung ist in regulären Sitzungen beschlussfähig.
- In außerordentlichen Sitzungen ist die Vertretung beschlussfähig sofern jeder Arbeitskreis durch mindestens eine Person aus dem Vorsitz vertreten ist.
- Die Fachschaftssitzungen sind öffentlich.
- In Fällen der Diskussion über Dritte oder Haushaltsangelegenheiten ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Als Beschluss können Dritte zur Diskussion zugelassen werden. Beschlüsse sind dennoch nichtöffentlich zu fällen.
- Über Gegenstände nichtöffentlicher Sitzungen dürfen nur Mitglieder der Fachschaftsvertretung und Betroffene (sofern es sie betrifft), in Kenntnis gesetzt werden.
- Über die nichtöffentliche Sitzung wird ein gesondertes Protokoll angefertigt.
- Darüber hinaus kann auf Antrag eines Mitgliedes der Fachschaftsvertretung die Öffentlichkeit für einen Tagesordnungspunkt mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden. Der Antrag, sowie eine Begründung, sind dem Protokoll beizufügen.
- Wird ein Tagesordnungspunkt als nichtöffentlich angekündigt, wird er sofort und ohne Antrag als ein solcher behandelt.
- Die Mitglieder der Fachschaftsvertretung können auf Antrag eines Mitglieds der Fachschaft abgewählt werden.
- Nach Einreichung eines solches Antrages bei der Fachschaftsvertretung hat diese innerhalb einer Woche eine außerordentliche Vollversammlung einzuberufen. Auf dieser wird über den Misstrauensantrag abgestimmt.
- Erhält der Antrag mehr Für-Stimmen als Gegenstimmen, führt dieser zum sofortigen Ausschluss der betroffenen Person aus der Fachschaftsvertretung.
- Ein kooptiertes Mitglied der Fachschaftsvertretung kann auch durch einen Beschluss der Fachschaftsvertretung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder abgewählt werden. § 3a Nr. 2 gilt entsprechend.
- Die Ordnung kann durch Beschluss einer Zweidrittelmehrheit der Fachschaftsvollversammlung geändert werden, die mit diesem Tagesordnungspunkt einberufen wurde.
- Diese Ordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
- Mit Inkrafttreten dieser Ordnung treten alle anderen Ordnungen der Fachschaft Mathematik + Informatik außer Kraft.
- Rücksicht aufeinander nehmen
- Es darf niemand von seinem Platz oder aus dem Raum vertrieben werden
- Es sollte von niemandem exzessiv viel Platz eingenommen werden, insbesondere bei Platzmangel
- Es gibt keine Nutzungspriorität.
- Bei stickiger Luft ist zu lüften.
- Sonnenlicht ist künstlicher Beleuchtung zu bevorzugen.
- Zwischen 12 und 16 Uhr in der Vorlesungszeit sollten die Sofas nicht liegend genutzt werden, sofern Platzmangel besteht.
- Da der Fachschaftsraum ein Gemeinschaftsraum ist, ist zum Wohl aller auf die persönliche Hygiene zu achten.
- Jacken und Taschen sind nicht auf den Sofas abzustellen.
- Auf den Sofas und Tischen ist nicht zu stehen oder zu laufen.
- Die Sofas sind sauber zu halten, insbesondere sollen die Sofas nicht mit schmutzigen Kleidungsstücken in Berührung kommen
- Straßenschuhe, nasse/dreckige Socken sollen die Polster ebenfalls nicht berühren.
- Hinweis: Sachen, die Kontakt mit dem Boden hatten, sind dreckig
- Jeder darf den Staubsauger/den Besen in die Hand nehmen, wenn er*sie der Meinung ist, der Boden dürfte eine Reinigung vertragen.
- Es dürfen außerhalb des Kühlschranks keine Privatgegenstände in der Fachschaft gelagert werden. Hierzu werden von der Fachschaft Spinde vermietet.
- Laptops, Arbeitsmaterialien und ähnliches sollten nicht lange unbeaufsichtigt rumliegen.
- Persönliche Gegenstände sind beim Verlassen des Gebäudes von den Tischen zu räumen.
- Müll/Geschirr/Pfand ist artgerecht wegzuräumen/zu entsorgen.
- Es sollen die Flyer und Plakate ordentlich gehalten werden.
- Der Schreibtisch ist kein Abstellort und für Arbeiten der FSV freizuhalten.
- Es soll Rücksicht hinsichtlich der Lautstärke bei Fachschaftstelefonaten genommen werden.
- In der Fachschaft werden keine Speisen zubereitet. Ausnahmegenehmigungen können von der Fachschaftsvertretung erteilt werden.
- Der Kühlschrank in 04-120 ist für private Gegenstände vorgesehen.
- Der Kühlschrank in 04-120 ist nur für die Lagerung von Lebensmitteln.
- Alle Gegenstände, die im Kühlschrank aufbewahrt werden, müssen mit folgenden Informationen gut lesbar beschriftet werden:
- Vorname und mind. erster Buchstabe des Nachnamens des Besitzers
- Datum der Lagerung
- Artikel, die älter als zwei Wochen sind oder bei denen dies nicht festzustellen ist, werden durch die Fachschaftsvertretung entsorgt.
- Dieser Raum ist ein Nutzraum, kein Entspannungsraum.
- Es darf in Kleingruppen gearbeitet werden.
- Es muss rücksichtsvoll gegenüber den anderen Anwesenden gehandelt werden.
- Es herrscht Tischlautstärke.
- Es dürfen also andere Anwesende in diesem Rahmen zur Stille ermahnt werden und haben sich daranzuhalten. Dies gilt insbesondere, wenn die Lärmampel rot leuchtet.
- Die Steckdose an der Tür darf nicht verwendet werden.
- Hinweis: Die MINT-Bibliothek bietet viele Stillarbeitsplätze mit verschiedenem Zubehör, um das Arbeiten angenehmer zu gestalten.
- Die Zubereitung von Speisen in der Küche ist nur mit Erlaubnis der Fachschaftsvertretung gestattet.
- Die Nutzung der Küche ist werktags erst ab 18 Uhr gestattet.
- Die Nutzung der Küche ist nur nach vorheriger Anmeldung über die Webseite der Fachschaftsvertretung gestattet.
- Das letzte Fachschaftsvertretungsmitglied, welches das Gebäude verlässt, hat die Küche abzuschließen.
- Bei Nutzung der Geräte der Küche sind die entsprechenden Anleitungen zu beachten, insbesondere die Hinweise zur Energieeinsparung. Diese sollten in Kurzform in der Küche liegen und sind alternativ in der Sprechstunde einsehbar.
- Mikrowelle, Herd und Ofen sind während des Betriebs unter ständiger Anwesenheit zu beaufsichtigen.
- Elektrische Geräte sind nach der Nutzung auszuschalten.
- Defekte elektrische Geräte sind der Fachschaftsvertretung zu melden. Diese werden nur von einer Fachkraft repariert.
- Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen. Bei Töpfen ist der Deckel zu schließen.
- In der ersten Fachschaftsvertretungssitzung des Semesters ist die Funktion des Hitzemelders zu testen. Bei Defekt ist dies dem Institut für Mathematik zu melden.
- Es dürfen keine privaten Elektrogräte in der Küche verwendet werden.
- Alle Geräte sind nur für den dafür vorgesehenen Einsatzzweck zu verwenden. Dies gilt insbesondere für den Herd, welche nicht als Ablage genutzt werden darf.
- Bevor Geschirr oder Besteck in die Spülmaschine geräumt wird, ist dieses unter fließendem Wasser von Essensresten zu befreien.
- Für grob verschmutzte Gegenstände steht die Spüle bereit.
- Alle mit der Spüle gewaschenen Gegenstände sind mit einem Geschirrtuch zu trocknen und wegzuräumen.
- Private Gegenstände sind mit Namen und Datum zu versehen. Artikel ohne Beschriftung oder älter als einen Monat werden durch die FSV entsorgt.
- Der Gefrierschrank ist im Anschluss an jede Party abzutauen und zu putzen. Dies beinhaltet, beschränkt sich aber nicht auf, den Innenraum, den Verflüssiger und die Verkleidung.
- Der Ofen ist nach jeder Benutzung mit einem Schwammtuch feucht auszuwischen. Einmal im Semester, spätestens in der letzten Woche vor dem Vorkurs, ist dieser nach Anleitung gründlich zu putzen. Dies beinhaltet, beschränkt sich aber nicht auf, den Innenraum, die Bleche, die Roste und dieVerkleidung.
- Die Arbeitsflächen sind nach jeder Benutzung mit einem Schwammtuch feucht abzuwischen. Einmalim Semester, spätestens in der letzten Woche vor dem Vorkurs, sind diese gründlich zu putzen.
- Der Herd ist nach jeder Benutzung mit einem Schwammtuch feucht abzuwischen. Einmal im Semester, spätestens in der letzten Woche vor dem Vorkurs, ist dieser gründlich zu putzen.
- Der Boden ist nach jeder Party feucht durchzuwischen. Es wird empfohlen, dass die Sprechstunde einmal im Monat die Küche kehrt.
- Der Edelstahlfettfilter der Dunstabzugshaube ist nach 20 Nutzungstagen der Küche durch den AK Technik in der Spülmaschine zu reinigen.
- Der Kohlefilter der Dunstabzugshaube ist zu wechseln, wenn die Dunstabzugshaube an Leistung verliert.
- Bei Verstoß gegen die Küchenordung muss diese dreimal sauber abgeschrieben und der Fachschaftsvertretung in einer Sprechstunde ausgehändigt werden. Bis zum Empfang wird der betroffenen Person die Nutzung der Küche vorerst untersagt.
- Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann der verstoßenden Person die Nutzung der Küche dauerhaft untersagt werden.
- Diese Ordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung durch Aushang in Kraft.
- Mit Inkrafttreten dieser Ordnung treten alle anderen Küchenordnungen der Fachschaft Mathematik + Informatik außer Kraft.
Bei Spindvergabe wird eine Kaution in Höhe von 20 € einbehalten. Diese wird bei Rückgabe des Spindes inklusive Schlüssel in sauberem und intaktem Zustand wieder herausgegeben. Verstöße gegen die Nutzungsordnung können zum Verlust der Kaution führen.
Bei der Spindvergabe erhält jeder Nutzer einen Schlüssel zu seinem neuen Spind. Die Fachschaftsvertretung behält es sich vor, einen Nachschlüssel zu behalten, um im Falle von Verlust dem Nutzer Zugang zu seinem Besitz zu gewährleisten. Es ist nicht gestattet, sich eine Kopie des Schlüssels anfertigen zu lassen.
Spindnutzende sind verpflichtet, einen Spind sauber und frei von Aufklebern und ähnlichen Verzierungen zu halten.
Alle Spindnutzende sind selbst für den Inhalt ihrer Spinde verantwortlich. Die Fachschaftsvertretung haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung der im Spind gelagerten Besitztümer. Insbesondere ist es nicht gestattet, Gegenstände einzulagern, die die Unversehrtheit der Umgebung gefährden. Dies umfasst im Speziellen verderbliche oder leicht brennbare Objekte. Des Weiteren sind alle Spindnutzende verpflichtet, ihre bei der Fachschaftsvertretung hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten, um von der Fachschaftsvertretung wichtige Mitteilungen bezüglich der Spinde erhalten zu können. Versäumnisse durch mangelnde Informationen können nicht der Fachschaftsvertretung angelastet werden.
Jeder Spind wird zunächst nur für das jeweils laufende Semester vergeben. Sollte auch im nächsten Semester noch Interesse an der Nutzung des Spinds bestehen, so besteht die Möglichkeit, sich in den ersten beiden Vorlesungswochen persönlich bei der Fachschaftsvertretung zurückzumelden.
Meldet sich Spindnutzende nicht fristgerecht zurück, so erlischt umgehend das Nutzungsrecht. Die Spindnutzenden haben nach Ablauf der Frist noch eine Woche Zeit, ihre Spinde zu räumen, zu säubern und die Schlüssel abzugeben, um ihre Kautionen zurückzuerhalten. Sollte der Spind nach dieser Woche weiterhin nicht geräumt sein, so wird dies von der Fachschaftsvertretung getan. Der Inhalt kann danach bis zum Ende des laufenden Semesters bei der Fachschaftsvertretung abgeholt werden. Über die Rückgabe der Kaution wird in diesem Fall gesondert entschieden.
- Die Studierendenschaft ist nicht mehr verfasst, darum müsste dieser Abschnitt gestrichen werden. ↩︎
- Die komplette Ordnung nutzt an anderen Stellen eine geschlechterbewusste Sprache. Hier wurde dies in der ursprünglichen Version vergessen. ↩︎
- Die Abkürzung FSV wurde mit der ausgeschriebenen Variante ausgetauscht. Kein Grund, ein paar Buchstaben zu sparen, wenn dies der Verständlichkeit schadet. ↩︎